Es muss beim Betreten des Geländes ein tagesaktueller Coronatest bzw. nach dem 2 maligen Impfen (+ Frist) der Impfpass oder eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Coronaerkrankung vorgelegt werden (Inzidenz über 50). Ggf. kann auch ein Schnelltest vom Wirt erworben werden. Außerdem herrscht Maskenpflicht!
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